Die Ämter haben keine Bedenken?

 

In der Planungsphase haben Vertreter des  Marktes Nassenfels gemeinsam mit diversen Ämtern Vorgespräche geführt, in denen keine Bedenken gegen den Bau der Sportanlage angebracht worden sind.

 

Doch liest man die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (für den Laien: das sind auch Ämter und öffentliche Instutitionen), die im Verlauf des Bauleitverfahrens abgegeben wurden, stellt sich das anders dar. Da es sich um annähernd 100 Seiten handelt, seien hier nur einige Zitate veröffentlicht. Wer es genau lesen will, folge diesem Link: b-plan-_eingegangene-stellungnahmen-st-der-fachbehoerden-und-der-oeffentlichkeit-inkl-abwaegung.pdf (nassenfels.de)

 

 

BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Die artenschutzrechtliche Prüfung ist unzureichend und berücksichtigt folgende Arten nicht: Maulwürfe, Käfer, Libellen (vor allem die besonders geschützte Vogelazurjungfer), Schmetterlinge.

„Die Klassifizierung aus der Bodenkarte [ist] oberflächlich und ungenau…in den fehlenden Untersuchungen auf der ganzen Fläche liegt ein großes Risiko für die Anlage der Spielfelder. Der zu erwartende Torfkörper liefert keinen tragfähigen Untergrund für den Unterbau einer Sportrasenfläche. An dieser wesentlichen, aber ungeklärten Angelegenheit hängt die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Es kann nicht sein, dass ohne ausreichende Klärung der Bodenbeschaffenheit ein Bebauungsplan genehmigt wird und dann mit der Macht des Faktischen ein Bodenaustausch bis in den Moorkörper ausgeführt wird“.

Die Standortentscheidung wirkt befremdlich und „wie aus einer anderen Zeit“.

 

Landesbund für Vogelschutz

„Der Landesbund für Vogelschutz lehnt den Bebauungsplan ab“.

„Da die Sportanlage unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet angrenzt, ist von erheblichen negativen Folgen, wie weitere Entwässerungen der Niedermoorböden flussabwärts sowie Auswirkungen auf Tierbestände durch Lärm und Flutlicht, auszugehen“. 

Die artenschutzrechtliche Prüfung ist unzureichend und von mangelnder Qualität. Zahlreiche Tierarten sind nicht erfasst (Zauneidechse, Breitflügelfledermaus, Braunes Langohr, Mausohr, Amphibien, Libellen, Käfer…)

Nur drei Begehungen für die artenschutzrechtliche Prüfung sind mangelhaft.

„Die Auffüllung oder die Umgestaltung des Bodenaufbaus und die Absenkung des Grundwasserstandes gefährden die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen dieses Moorgebietes und führen zu hohen CO² Ausgasungen in die Atmosphäre“.

Der Standort hat hohes Potential zur Renaturierung.  „Von einer Bebauung ist dringend abzuraten im Sinne nachfolgender Generationen. Eine Alternativenprüfung wäre dringend zu empfehlen“.

Auf diesem Standort kann die Förderung der Sportanlage „nicht zuschussfähig sein“.

 

Bayerischer Bauernverband

Das Vorhaben führt zu einem Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen im Umfang von 8,43 ha.

 „Wir bitten, unsere Anregungen zu berücksichtigen, um landwirtschaftliche Nutzflächen zu erhalten und auch die Gemeindekasse und somit den Steuerzahler nicht über das notwendige Maß hinaus zu belasten.“

 

Wasserwirtschaftsamt

Das Gelände ist wassersensibel und liegt im Grundwassereinzugsgebiet. (Hier steht zwischen den Zeilen, dass die Fläche auch zu Wasserschutzgebiet werden kann).

„Für die Errichtung eines Brunnens … ist dieser Standort als daher eher als ungünstig zu bewerten…“

 

Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde

„Beim Punkt „Schutzgut Boden“ wird auf die Bedeutung des betroffenen Niedermoorbodens nicht in ausreichender Form eingegangen.  Den Eingriff (in das Schutzgut Boden) als gering darzustellen, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar“.

Das Weißstorchpaar ist durch den Verlust eines Nahrungshabitats sowie durch Kollisionsgefahr mit den Ballfangzäunen betroffen.

 

Landratsamt, SG techn. Hochbau

„Insgesamt hat die geplante Maßnahme … eine Größenordnung erreicht, die so in einem ersten Planungsstand noch nicht ersichtlich war“.

 

Regierung von Oberbayern

Kritik wegen der angrenzenden sensiblen Lebensräume (Landschaftsschutzgebiet, landschaftliches Vorbehaltsgebiet)

„Der Eingriff in ein amtlich kartiertes Biotop sowie das Gebiet für Wiesenbrüter wirkt in diesem Bereich daher besonders schwer“.

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

"Der Bebauungs- und Grünordnungsplan "Schutterpark" ... werden aus landwirtschaftsfachlicher Sicht abgelehnt".

„Aufgrund der aktuellen, sich verschärfenden öffentlichen Diskussionen zum Erhalt … [von] vor allem Mooren bzw. Moorböden wird die vorgelegte Planung im Falle der Verwirklichung als negatives Beispiel bewertet werden. Die Errichtung von Freizeiteinrichtungen in solche Bereichen wird die Hemmschwelle weiter senken, solche schützenswerten Standorte für individuelle oder wirtschaftliche Interessen zu überbauen statt aus natur-,  umwelt- und kulturlandschaftsprägenden Aspekten bewusst darauf zu verzichten.“

 

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

„Angesichts der enormen Dichte an Bodendenkmäler im unmittelbaren Umfeld des Planungsgebietes sowie der Tatsache, dass diese Bodendenkmäler Funde nicht nur aus einer, sondern gleich aus mehreren Perioden geliefert haben, sind auch im Planungsgebiet weitere Bodendenkmäler unterschiedlicher Zeitstellungen zu vermuten….Wir weisen darauf hin, dass die erforderlichen Maßnahmen …einen größeren Umfang annehmen können“. (das ist ein Hinweis auf erheblich Mehrkosten für die Gemeinde bei zu erwartenden archäologischen Ausgrabungen).

 

Kreisheimatpfleger

„Das Vorhaben Schutterpark ist… keineswegs nur eine Planung von lokaler Bedeutung, da die Burg Nassenfels vielmehr zu einem herausragenden Markenzeichen des Landkreises Eichstätt, gleichwohl des Naturparks Altmühltal, des Bezirks Oberbayern, ja selbst des Freistaates Bayern zählt. Aus Sicht der Heimatpflege sind die Planungen entschieden abzulehnen.“

„In der Gesamtbetrachtung widersprechen die Planungen eines „Schutterparkes“ im Schuttermoos einem verantwortungsbewusstem Umgang mit dem hohen Gut Heimat und dessen Pflege. Auch aus dieser Sicht sind die vorgelegten Planungen nachdrücklich abzulehnen.“

 

Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V.

„Eine Realisierung des Sportgeländes würde die freie Blickbeziehung von Osten auf die im Tal liegende Burg Nassenfels und die Pfarrkirche St. Nikolaus empfindlich und langfristig stören… Ihre Lage und ihre kunstgeschichtliche Bewertung machen die mittelalterliche Wasserburg zu einem außerordentlich bedeutenden Identifikationsmerkmal der örtlichen und überregionalen Kulturlandschaft.“