Das Baugrundgutachten - "nicht tragfähig"

 

Wie ungeeignet das gewählte Gelände für den Bau von Sportplätzen ist, belegt das am 6.8.2020 datierte Gutachten über die Untergrundverhältnisse:

 

  • Die Böden sind als nicht tragfähig bzw. als gering tragfähig einzustufen.
  • Die Böden sind als "weich bis breiig" zu bezeichnen.
  • Der Wasserzutritt erfolgt 1 - 1,20 Meter unter der Grasnarbe.
  • Sie haben aufgrund des hohen Wassergehalts die höchste Frostempfindlichkeitsklasse (F3).
  • Unter der Grasnarbe befindet sich ein mächtiger Torfkörper, der nur bis 2,70 m Tiefe erfasst wurde.

 

Die Konsequenzen, wenn man hier baut:

  • Entgegen der ursprünglichen Planung bedarf es laut Gutachten für das Gebäude einer Bohrpfahlgründung. 
  • Bei technischen Anschlüssen und Anbauten (Wege, Treppen) sind Setzungen und Brüche zu erwarten, weil der instabile Untergrund sich durch den Austrocknungsprozess setzt. Das Gebäude wird auf den Pfählen stehen bleiben, der Rest sinkt ab.
  • Der extrem frostempfindliche Boden verwirft sich bei Frost. Damit verwerfen sich auch die Sportplätze, denn diese kann man bekanntlich nicht auf Pfähle stellen.
  • Auch die Lichtmasten bekommen Probleme.
  • Wenn der Moorkörper sich bei nassem Wetter vollsaugt und das sowieso hoch anstehende Untergrundwasser noch höher steigt, werden die Plätze unbespielbar.

 

 

Aktueller Stand 12.01.2025

Statt einer schwimmenden Gründung wurde entgegen der ursprünglichen Planung eine Pfahlgründung realisiert. Insgesamt 400 Betonpfähle mit je  Zentimeter Durchmesser tragen das Gebäude. 

Allerdings wurde eine umlaufende Terrasse nicht bei der Pfahlgründung berücksichtigt. Nur wenige Wochen nach dem Bauen ist sie schon abgesackt, man sieht deutlich den Knick im Verlauf.