Das Baugrundgutachten - "nicht tragfähig"

 

Wie ungeeignet das gewählte Gelände für den Bau von Sportplätzen ist, belegt das am 6.8.2020 datierte Gutachten über die Untergrundverhältnisse:

 

  • Die Böden sind als nicht tragfähig bzw. als gering tragfähig einzustufen.
  • Die Böden sind als "weich bis breiig" zu bezeichnen.
  • Der Wasserzutritt erfolgt 1 - 1,20 Meter unter der Grasnarbe.
  • Sie haben aufgrund des hohen Wassergehalts die höchste Frostempfindlichkeitsklasse (F3).
  • Unter der Grasnarbe befindet sich ein mächtiger Torfkörper, der nur bis 2,70 m Tiefe erfasst wurde.

 

Die Konsequenzen:

  • Entgegen der ursprünglichen Planung bedurfte einer Bohrpfahlgründung. 
  • Bei technischen Anschlüssen und Anbauten wurde vor Setzungen und Brüchen gewarnt, weil der instabile Untergrund sich durch den Austrocknungsprozess setzt. Tatsächlich senkte sich die Ostterrasse nach wenigen Wochen und musste ab- und neu aufgebaut werden. Mit Sicherheit wird sich die Terrasse weiter absenken, weil sie im Gegensatz zum Gebäude nicht auf Pfählen steht.
  • Der extrem frostempfindliche Boden verwirft sich bei Frost. Damit verwerfen sich auch die Sportplätze, denn diese kann man bekanntlich nicht auf Pfähle stellen.
  • Auch die Lichtmasten haben Probleme, bei einem der südlichen Mäste zeichnet sich eine deutliche Neigung ab. Und das, bevor hier das erste Fußballspiel erfolgte.
  • Die Sportplätze wurde entgegen der ursprünglichen Planung mit aufwändigen und teuren Drainagen versehen, die das Moor entwässern.
  • Das Klettergerüst auf dem Spielplatz musste entgegen der Planung mit einer Pfahlgründung und einer Drainage versehen werden. Das Grundwasser steht hier extrem hoch.
  • All die ungeplanten Zusatzmaßnahmen führten zu der Kostensteigerung.